Wer wir sind

Wir sind eine geistliche Gemeinschaft mit derzeit ca. 550 Gliedern (vor allem in Sachsen, aber nicht nur dort). Wir sind in unterschiedlichen Berufen im Bereich Kirche und Diakonie tätig (Religionspädagogik, Soziale Arbeit, Kirchenmusik, KiTa u.a.).

Die Gemeinschaft ist in 14 Regionalkonvente gegliedert. Hier geschieht Austausch miteinander und Anteilnahme am persönlichen und dienstlichen Ergehen der Mitglieder. Das Hören auf Gottes Wort, das Gebet und die Feier des Heiligen Abendmahles sind Bestandteile des gemeinschaftlichen Lebens.

Desweiteren gehören dazu:

  • die Arbeit an theologischen, fachlichen und aktuellen Themen
  • die Bearbeitung der vom Gemeinschaftsrat gestellten Aufgaben
  • gemeinsames Singen, Feiern, Wandern u. a.

Diakone und Diakoninnen treffen sich regelmäßig in ihren Regionalkonventen sowie einmal im Jahr zum Gemeinschaftstag (Donnerstag bis Samstag nach Pfingsten). Die Termine für die nächsten Treffen finden Sie unter Veranstaltungen.

Das "Wohnzimmer" der Gemeinschaft

In Moritzburg ist die Gemeinschaft zu Hause. Das Brüderhaus auf der Bahnhofstraße 9 ist der Ort der Gemeinschaft. Hier findet Begegnung und Gemeinschaft zwischen Diakonen und Diakoninnen und ebenso mit den Studierenden statt.

Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft ist für viele zugleich sichtbarer Ausdruck ihrer Verbundenheit mit dem Studienort Moritzburg. Sie eröffnet Räume der Fort- und Weiterbildung über den Studienabschluss hinaus.

Der Gemeinschaftsrat

... ist das leitende Organ der Gemeinschaft. Er bearbeitet alle Fragen und Aufgaben, die die Gemeinschaft insgesamt und die einzelnen Glieder der Gemeinschaft betreffen, und fasst hierzu Beschlüsse. Ausgenommen sind die Aufgaben, die dem Großen Konvent zugeordnet sind.

Dem Gemeinschaftsrat obliegt die Vorbereitung und Durchführung des Gemeinschaftstages.

Der Gemeinschaftsrat bestimmt die Vertreter der Gemeinschaft, die Mitglieder des Verwaltungsrates des Vereins Ev.-Luth. Diakonenhaus Moritzburg werden. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen und kann Ausschüsse bilden, die ihm berichtspflichtig sind.

(Auszug aus der Ordnung der Gemeinschaft Moritzburger Diakone und Diakoninnen)

Dem Gemeinschaftsrat gehören an:

  • je ein gewählter Vertreter eines Regionalkonventes für die Dauer von vier Jahren,
  • drei vom Großen Konvent für vier Jahre gewählte Glieder der Gemeinschaft,
  • der Vorsteher/die Vorsteherin,
  • der/die Gemeinschaftsälteste,
  • der/die Leiter/in des Brüderhauses mit beratender Stimme (GemO Abschnitt 2.5.)
  • bis zu zwei vom Gemeinschaftsrat zu berufende Mitglieder,
  • ein/eine Ehepartner/in eines Gliedes der Gemeinschaft kann durch den Gemeinschaftsrat berufen werden und nimmt mit beratender Stimme teil.

Sollte durch Wahl keine Diakonin im Gemeinschaftsrat vertreten sein, beruft der Gemeinschaftsrat mindestens eine Diakonin. Gleiches gilt, wenn kein Diakon im Gemeinschaftsrat vertreten ist. Der Berufungszeitraum beträgt vier Jahre.

Der Gemeinschaftsrat kann über die Mitarbeit von Gästen beschließen.

Träger:

Mitglied im Verbund der: